Erstellung von Steuererklärungen aller Art |
Mit der Beratung geht die Anfertigung von Steuererklärungen Hand in Hand.
Privatpersonen betreuen wir dabei ebenso wie Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Ihre Steuererklärung zuverlässig, fristgerecht und unter Ausnützung aller Gestaltungspielräume zu erstellen, ist dabei für uns eine Selbstverständlichkeit.
Im Einzelnen fertigen wir für Sie die jährlichen Steuererklärungen für die
Einkommensteuer
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Umsatzsteuer | |
Gewerbesteuer | |
Körperschaftsteuer | |
gesonderte und einheitliche Feststellung für Erbengemeinschaften, vermögensverwaltende Gesellschaften oder sonstige Personengesellschaften, |
sowie die einmaligen Steuererklärungen wie
Erb- und Schenkungssteuererklärung | ||
Anträge auf Eigenheimzulage | ||
Anträge auf Investitionszulage |
an.
Gleichfalls übernehmen wir für Sie die Beantragung von Freistellungsbescheinigung z. B. für die Bauabzugssteuer oder aber die Stellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen.