Beratung bei Verträgen hinsichtlich Steuerlicher und Wirtschaftlicher Folgen
Im Rahmen der Vertragsberatung dürfen wir selbst die rechtlche Bearbeitung übernehmen. soweit dies mit unseren Aufgaben in unmittelbarem Zusammenhang steht und diese Aufgaben ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigt werden können. (§ 5 Ábs. 2 Rechtsberatungsgesetz)
Im Rahmen der Vertragsberatung wirken wir mit Ihren Rechtsanwälten und Notaren zusammen und beurteilen insbesondere Vereinbarungen hinsichtlich der steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen von Verträgen.
Im einzelnen sind dies:
Gesellschaftsverträge und Satzungen | ||
Verträge mit Arbeitnehmern hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung | ||
Verträge zwischen Gesellschaften und Ihren Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern | ||
Verträge zwischen nahen Angehörigen | ||
Verträge zur Umwandlung, Verschmelzung und Abspaltung von Gesellschaften |
Bei sonstigen Verträgen und Rechtsangelegenheiten vermitteln wir Ihnen gerne auch den Kontakt zu uns bekannten Rechtsanwälten, mit denen wir zum Teil seit Jahren zusammenarbeiten.