Jahresabschluss
Die Verpflichtung zur Erstellung von Jahresabschlüssen trifft alle Unternehmer und Gesellschaften. Je nach Unternehmensform und Größe gelten für den Jahresabschluss unterschiedliche Vorschriften und Bestandteile.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
für Minderkaufleute, | ||
kleine Gewerbetreibende | ||
alle Selbständigennach § 4 Abs. 3 EStG bzw. § 8 und 9 EStG |
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung
für Kaufleute nach § 242 ff HGB | |
für sonstige Gewerbetreibende, die einen Umsatz von mehr als 500.000 oder einen Gewinn von mehr als 50.000 im Jahr machen, nach § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 141 AO |
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung und Anhang
für kleine Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB | |
für kleine Personengesellschaften, die keine natürliche Person als Vollhafter haben(z.B. GmbH & Co. KG) nach § 264 a HGB |
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung und Anhang ergänzt um einen Lagebericht
für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 1 und 2 HBG | |
für mittelgroße und große Personengesellschaften, die keine natürliche Person als Vollhafter haben nach § 264 a HGB i.V.m. 264 Abs. 1 Satz 1 und 2 HBG. |
Konzernabschluss
Kapitalgesellschaften mit Tochtergesellschaften im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB sofern bestimmte Größenordnungen erfüllt sind.
Wir geben Ihnen hier eine Übersicht über die
Größenmerkmale für die Bestimmung von größenabhängigen Jahresabschlusspflichten. |