Führung von Finanz- und Betriebsbuchhaltung
Die Buchhaltung ist das Abbild Ihres Unternehmens in Zahlen. Jeder Kaufmann ist nach Handelsgesetz zur Führung einer Buchhaltung verpflichtet. Im Steuerrecht wird diese Verpflichtung auf andere Unternehmen nach § 141 Abgabenordnung erweitert.
Eine ordungsmäßige Buchhaltung ist die Grundlage eines richtigen Jahresabschlusses und hilft Ihnen, die Weichen für die zukünftige Richtung zu stellen.
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service der Buchhaltung und helfen Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
Einrichtung der Buchhaltung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen und branchenspezifischen Gegebenheiten | |
Kontierung, Ordnungsmäßigkeitsprüfung und Erfassung der Buchungsbelege | |
Auswertung und Kontrolle der Buchhaltung | |
Führung einer Anlagenbuchhaltung | |
Offen-Posten-Buchführung | |
Kostenrechnung |
Im Rahmen der Buchhaltung ermitteln wir die notwendigen Werte zur Umsatzsteuervoranmeldung und melden diese zuverlässig und fristgerecht auf elektronischem Wege beim Finanzamt.
Den Umfang Ihrer gewünschten regelmäßigen Auswertungen bestimmen Sie individuell:
Standard betriebswirtschaftliche Auswertung oder individuell angepasste betriebswirtschaftliche Auswertung | |
Offene Posten-Liste | |
Fälligkeitsübersicht Ihrer offenen Posten | |
Muster Controllingreport | Controlling Report |
ABC-Analyse Ihrer Kunden- und Lieferantenumsätze | |
Soll / Istvergleich zu Ihrer Plan-BWA | |
Branchenvergleiche |